Allgemeine Geschäftsbedingungen

Winkler Industrietechnik

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Winkler Industrietechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Angebote und Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Maß, Gewicht und Konstruktion bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise verstehen sich netto ab Werk, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.

3. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

4. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

4. Lieferung und Lieferzeit

1. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten.

2. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

3. Bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren oder unverschuldeten Umständen (z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörung) verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

4. Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Auftraggeber zumutbar.

5. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer auf den Auftraggeber über – spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

6. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

3. Eine Weiterveräußerung der Ware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt in Höhe unseres Rechnungswertes an uns ab.

7. Gewährleistung

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.

2. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

3. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf:

– unsachgemäße Verwendung oder Bedienung,

– Nichtbeachtung von Montage- oder Bedienungsanleitungen,

– natürliche Abnutzung (Verschleiß),

– fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,

– ungeeignete Betriebsmittel oder Fremdeingriffe.

5. Für Verschleißteile (z. B. Lager, Dichtungen, Schneidwerkzeuge) wird keine Gewährleistung übernommen, sofern kein Material- oder Fertigungsfehler vorliegt.

6. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und gemäß Ziffer 8 begrenzt.

8. Haftung

1. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11. Urheberrecht und geistiges Eigentum

1. An allen Zeichnungen, technischen Unterlagen, Kalkulationen, Angeboten, Mustern, Modellen, Entwürfen, Konstruktionen sowie sonstigen Unterlagen und Leistungen behalten wir uns sämtliche Urheberrechte und gewerblichen Schutzrechte vor.

2. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht, vervielfältigt, weitergegeben oder zu anderen als den vereinbarten Zwecken verwendet werden.

3. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten sowie Schadensersatz geltend zu machen.

4. Eine Übertragung von Nutzungs- oder Verwertungsrechten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Winkler Industrietechnik

Auestr. 7

37154 Northeim

05551/ 9102250

info@winkler-industrietechnik.de

Dipl. Ing. Harald Winkler

USt-ID DE 228 900 217

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.